Administration
Vorhabenregister
Das Register nach § 41a Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg
Das Vorhabenregister stellt die Angaben zusammen, die Hochschulen in Baden-Württemberg nach § 41a LHG zu ihren Forschungsvorhaben führen müssen.
Nur für ADMIN. Diese Seite sehen nur Personen mit Administrationsrechten. Wer sie ohne diese Rechte aufruft, bekommt den Hinweis „Keine Berechtigung“, und der Versuch wird protokolliert.
Die Auswahl
- Register: Teil (2) Einzelnachweis der Vorhaben (Nr. 1 bis 9), Teil (3) Summen und Mittelverteilung oder Teil (2) Nr. 10 Dissertationen in Kooperation.
- Berichtsjahr.
- Darstellung der Summen: volle Euro oder tausend Euro (t€).
- Form: kompakt oder ausführlich mit Kurzbeschreibung.
- Finanzierungsart, um nur bestimmte Mittel zu zeigen.
Drucken gibt das Register ohne Menü aus.
Nr. 10: Dissertationen in Kooperation
Hier stehen laufende und abgeschlossene Dissertationen, die als Kooperation gekennzeichnet sind. Die Finanzierung wird über die gesamte Laufzeit gezeigt, das Berichtsjahr getrennt. Kooperations-Dissertationen ohne Finanzierungseintrag werden gezählt und als Hinweis gemeldet, weil sich ohne Eintrag nicht belegen lässt, dass sie im Rahmen eines Drittmittelvorhabens laufen.
Das Register ist nur so gut wie die Erfassung. Prüfen Sie vor dem Bericht die Arbeitsliste und die Finanzübersicht auf fehlende Angaben.